Ein neues Familienwappen
Wo kein überliefertes Wappen vorhanden ist, kann ein neues geschaffen werden. Dieses darf nicht mit einem bestehenden Wappen identisch sein. Das Wappenbild kann auf den Namen Bezug nehmen, auf familiäre, beruflich, örtliche oder andere Gegebenheiten, oder es kann auch rein der Phantasie entspringen. Auf alle Fälle aber sind die heraldischen Regeln einzuhalten. Sportgeräte oder Gegenstände, die zur Ausübung eines Hobbies dienen, haben nichts in einem Wappen zu suchen.
Der Begründer eines neugeschöpften Wappens kann bestimmen, wer berechtigt ist, es zu führen. In der Regel sind dies der Begründer und seine Nachkommen gleichen Namens.


